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- Staat muss die heimische Landwirtschaft in Notsituationen schützen
Die AfD-Bundestagsfraktion hat in einem Antrag (19/19/22541) gefordert, das Risikomanagement in landwirtschaftlichen Betrieben krisenfester zu machen. Alle anderen Fraktionen im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft votierten dagegen.Der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, äußert sich dazu wie folgt:
„Wir fordern schnelle und unbürokratische staatliche Hilfen für landwirtschaftliche Betriebe in Not. Dafür müssen die Zuwendungsbedingungen in der bestehenden Nationalen Rahmenrichtlinie klar definiert werden, damit sie berechenbar sind und die Landwirte damit planen können. Für die vielen vom zweiten Lockdown betroffenen Landwirte würde dieses Instrument jetzt existenzsichernd wirken.Grundsätzlich ist jeder Landwirt selbst dafür verantwortlich sein betriebliches Risikomanagement zu entwickeln und umzusetzen. Bei Naturkatastrophen oder Notsituationen, wie der Corona-Krise, ist es jedoch die Aufgabe des Staates die systemrelevante heimische Landwirtschaft zu schützen.“
Erstmals nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland wurde das Virus jetzt in Proben von zwei Hausschweinebeständen in Brandenburg nachgewiesen. Rund um die betroffenen Betriebe wurden Schutzzonen und Überwachungszonen eingerichtet, damit es zu keiner weiteren Ausbreitung kommt. Dennoch droht nun ein neuer Preisdruck auf dem Schlachtschweinemarkt und der Export von Schweinefleisch in Drittländer ist erneut gefährdet. Der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, äußert sich dazu wie folgt:
WeiterBerlin, 3. April 2020. Zur begrenzten Einreise von Saisonarbeitskräften unter strengen Auflagen äußert sich der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, wie folgt:
WeiterBerlin, 14. Dezember 2023. Die Bundesregierung hat angekündigt, unter anderem die Steuervergünstigung für Agrardiesel sowie die Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge im Bundeshaushalt 2024 streichen zu wollen. Das entspricht einer zusätzlichen steuerlichen Belastung von etwa 900 Millionen Euro für die landwirtschaftlichen Betriebe.
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