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- Deutschen Sonderweg beenden: Kükentöten europaweit verbieten
Die Bundesregierung beabsichtigt das Kükentöten in Deutschland ab Ende 2021 zu verbieten. Das Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei muss ab 2024 vor dem siebten Bruttag angewendet werden. Weil das technisch noch nicht möglich ist, hat das Unternehmen, welches das Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei kommerziell anbietet, sämtliche Investitionen auf Eis gelegt. Die Bundesregierung hält dennoch an dieser Forderung fest, wie die Antwort auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/23583) ergab.
Der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, äußert sich dazu wie folgt:
„Das Kükentöten muss europaweit verboten werden. Bei einem deutschen Sonderweg wären die heimischen Eierproduzenten nicht mehr wettbewerbsfähig. Klöckners Gesetz würde die deutschen Arbeitsplätze und diese wichtige Tierschutzfrage lediglich in unsere Nachbarländer auslagern, in denen das Kükentöten nach wie vor erlaubt ist. Es ist weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll, wenn wir unsere Eier künftig nur noch aus dem Ausland importieren.
Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, die praxisuntauglichen Forderungen aus dem Gesetzentwurf zu streichen und stattdessen die Forschungsförderung für die Geschlechtsbestimmung im Ei auszuweiten und das Zweinutzungshuhn zu fördern. Um den Bürgern die Wahl von kükentötungsfrei produzierten Lebensmitteln zu erleichtern, fordern wir eine klare und transparente Kennzeichnung.“
Berlin, 11. August 2023. Die Bundesregierung hat aus Geldgründen ausgeschlossen, dass sich der Bund an einer dauerhaft angelegten Mehrgefahrenversicherung gegen witterungsbedingte Risiken für landwirtschaftliche Betriebe beteiligen wird. Dies hat die Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion ergeben (Drs. 20/7719). Weil Anpassungsstrategien an witterungsbedingte Risiken in der Landwirtschaft zunehmend wichtiger werden, hatten zahlreiche Bundesländer bereits im vergangenen Jahr eine entsprechende staatliche Unterstützung gefordert.
WeiterDas Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Hochrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2021/22 veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass das Einkommen (Gewinn plus Personalaufwand je Arbeitskraft) in der Landwirtschaft auf durchschnittlich 43.500 Euro gestiegen sei. Die Parlamentarische Staatssekretärin im BMEL, Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), spricht in diesem Zusammenhang von einem „guten Ergebnis“, welches „viele Betriebe durchatmen“ lasse.
WeiterDer Koalitionsausschuss hat gestern ein Maßnahmenpaket beschlossen, welches unter anderem auch einen kräftigen CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 auf die LKW-Maut ab 2024 beinhaltet. Weil diese Kostensteigerungen letztendlich immer an die Endverbraucher weitergegeben werden müssen, wird das vor allem auch die Lebensmittelpreise noch stärker verteuern.
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