Die Bundesregierung beabsichtigt das Kükentöten in Deutschland ab Ende 2021 zu verbieten. Das Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei muss ab 2024 vor dem siebten Bruttag angewendet werden. Weil das technisch noch nicht möglich ist, hat das Unternehmen, welches das Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei kommerziell anbietet, sämtliche Investitionen auf Eis gelegt. Die Bundesregierung hält dennoch an dieser Forderung fest, wie die Antwort auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/23583) ergab.

Der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, äußert sich dazu wie folgt:

„Das Kükentöten muss europaweit verboten werden. Bei einem deutschen Sonderweg wären die heimischen Eierproduzenten nicht mehr wettbewerbsfähig. Klöckners Gesetz würde die deutschen Arbeitsplätze und diese wichtige Tierschutzfrage lediglich in unsere Nachbarländer auslagern, in denen das Kükentöten nach wie vor erlaubt ist. Es ist weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll, wenn wir unsere Eier künftig nur noch aus dem Ausland importieren.
Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, die praxisuntauglichen Forderungen aus dem Gesetzentwurf zu streichen und stattdessen die Forschungsförderung für die Geschlechtsbestimmung im Ei auszuweiten und das Zweinutzungshuhn zu fördern. Um den Bürgern die Wahl von kükentötungsfrei produzierten Lebensmitteln zu erleichtern, fordern wir eine klare und transparente Kennzeichnung.“

 

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© Stephan Protschka