Berlin, 4. Dezember 2025. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben sich auf gemeinsame Regeln für neue genomische Züchtungstechniken (NGT) verständigt. Das Paket legt fest, wie NGT-Pflanzen künftig bewertet und zugelassen werden sollen. Regelungen zur Patentierbarkeit genetischer Merkmale sind jedoch nicht Bestandteil der Einigung.
Dazu äußert sich der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, wie folgt:

„Wir sehen die Chancen neuer genomischer Techniken, denn sie können konventionelle Züchtungsprozesse sinnvoll ergänzen und beschleunigen. Gleichzeitig dürfen sie nicht als Allheilmittel verkauft werden und Deutschland darf in der Forschung nicht den Anschluss verlieren. In der wichtigen Frage der Biopatente müssen jedoch klare Grenzen gesetzt werden. Ohne ein ausdrückliches Verbot von Biopatenten droht, dass zentrale genetische Eigenschaften nur noch wenigen Konzernen gehören. Das würde mittelständische Züchter in Deutschland schwächen und neue Abhängigkeiten in der Landwirtschaft schaffen. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung daher auf, sich auf EU-Ebene für ein klares Patentverbot einzusetzen,um die Vielfalt und Unabhängigkeit der Pflanzenzüchtung in Deutschland zu schützen.“

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© Stephan Protschka